Betrachtungen zum Zeitgeschehen


10. Praktische Hinweise zum deutschen Bundestags-Wahlverfahren,
für die, die es noch nicht kennen

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen. Auf dem Wahlzettel sind die Parteien untereinander aufgelistet.
Jeweils links ist der Kreis zum Ankreuzen der "Erststimme" und rechts der Kreis zum Ankreuzen der "Zweitstimme". Die Erststimme ist für den jeweiligen Direktkandidaten der Partei in Ihrem Wahlkreis. Die Zweitstimme ist für die Liste der Partei in Ihrem Bundesland. (Es gibt auch Parteien, die in Ihrem Wahlkreis keinen Direktkandidaten haben.)
Sie können nun z.B. bei derselben Partei die Erst- und die Zweitstimme vergeben. Oder aber Sie können die Zweitstimme einer anderen Partei geben als die Erststimme.

Die Zweitstimmen entscheiden weitgehend darüber, in welcher Stärke Ihre bevorzugte Partei in den Bundestag einzieht. Nur wenn eine Partei mehr Wahlkreis-Abgeordnete erhält, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würden, gibt es - meist wenige - zusätzliche "Überhangmandate". Sie können die Zweitstimme einfach der Partei Ihrer Wahl geben; oder aber evtl. überlegen, ob Sie eine bestimmte Regierungskoalition bevorzugen, und dann die Zweitstimme einer möglichen Koalitionspartei geben.)

Bei den Erststimmen haben Sie z.B. die Möglichkeit, zu überlegen, ob der Wahlkreiskandidat Ihrer bevorzugten Partei ernsthafte Chancen hat, die Mehrheit der Stimmen zu bekommen; oder ob Sie andernfalls den aussichtsreicheren Wahlkreiskandidaten einer möglichen Koalitionspartei wählen.

In dem Sonderfall - wie er 2005 etwa in Fulda möglich ist - wenn Sie einen Einzelkandidaten ohne Parteizugehörigkeit wählen, kommt entweder diese Erststimme zum Zuge, indem dieser Kandidat die Mehrheit im Wahlkreis erhält und somit Abgeordneter wird. Oder, nur wenn er nicht die Mehrheit erhält, wird Ihre möglicherweise irgendeiner Partei gegebene Zweitstimme für diese Partei gezählt. Das derzeitige Wahlrecht enthält für diesen Sonderfall diese Regelung.

Den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin können Sie nicht direkt wählen, sondern diese/r wird erst von den gewählten Abgeordneten des Bundestages gewählt. Sie werden die Namen "Gerhard Schröder" bzw. "Angela Merkel" also nur jeweils in dem Bundesland auf der Liste finden, wo sie für ein Abgeordnetenmandat kandidieren, bzw. im entsprechenden Wahlkreis.

Sie können am 18.9.2005 (Dresden 2.10.) von 8-18 Uhr bzw. zu den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung stehenden Uhrzeiten im betreffenden Wahllokal wählen; oder aber einen Wahlschein z.B. für die Briefwahl beantragen.

Auslandsdeutsche die dauerhaft im Ausland leben, müßten bis zum 28.8.2005 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragt haben. Sie, wie auch Andere, die nur zeitweise im Ausland wohnen, müßten bis 18. September 2005, 18.00 Uhr die Briefwahlunterlagen der Gemeindeverwaltung ihres letzten Wohnorts in Deutschland liefern. Fragen Sie evtl. Ihr deutsches Konsulat, ob es noch Möglichkeiten gibt.
Auslandsdeutsche, deren früherer Wohnsitz im Wahlkreis 160 = Dresden I lag, können Ihre Unterlagen noch bis zum Nachwahl-Termin 2.10. 05 liefern.

 

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