Betrachtungen zum Zeitgeschehen


13. Zur Bundestags-Nachwahl in Dresden am 2.10.05.

Die Nachwahl war nötig geworden, nachdem eine Direktkandidatin der NPD verstorben war. Das Bundeswahlgesetz enthält hier eine Lücke: einige Länderwahlgesetze sehen Ersatzkandidaten vor.

Auch Auslandsdeutsche, deren früherer Wohnsitz im Wahlkreis 160 = Dresden I lag, konnten ihre Briefwahl-Unterlagen noch bis zum Nachwahl-Termin 2.10. 05 liefern.

Bei dieser Wahl war mit der Erststimme noch ein Wahlkreiskandidat zu wählen, und es konnte sich dadurch und durch die Zweitstimmen noch die Zahl der "Überhangmandate" verändern (die eine Partei bekommt, wenn sie mehr Direktkandidaten durchbringt, als ihr durch die Zweitstimmen zustünden).

Daher gab es Leute, die an die Dresdner appellierten, "taktisch" zu wählen, um entweder der CDU das Überhangmandat zu erhalten, oder um es wegzubekommen. Es wäre noch nicht besonders "taktisch", sondern eher normal, wenn jemand von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Erststimme und die Zweitstimme unterschiedlichen Parteien zu geben. Da hier auch ein Einfluß auf Koalitionsmöglichkeiten gegeben ist, ist es durchaus eine legitime Möglichkeit.
Falls sich jedoch darüber hinaus eine Tendenz verbreiten würde - wie sie sich bei dieser Nachwahl angedeutet hat -, z.B. bewusst das Gegenteil von dem zu wählen, was der betreffende Wähler möchte - wegen der besagten Rechenkünste -, würden wir da erhebliche Schwierigkeiten sehen. Dann wären Wahlergebnisse letztendlich nicht mehr vernünftig auswertbar; es könnten kaum noch die richtigen Lehren aus einer Wahl gezogen werden, wenn Viele mit der Zweitstimme statt SPD CDU wählen würden oder umgekehrt, um die gewählte Partei indirekt zu schwächen.
Außerdem kann eine solche Spekulation im Sinne des Wählers auch schiefgehen.
Trotzdem sind natürlich Alle frei, so zu wählen, wie sie es für zweckdienlich halten.
Wir nehmen an, daß dies Thema mit dem Sonderfall Dresden erledigt ist.

(Es dürfte  jedoch noch die eine oder andere diesbezüglich angekündigte Wahlanfechtung geben, begründet mit der Bekanntgabe des Vorläufigen amtlichen Endergebnisses vom 18.9.05, aufgrund derer eine solche Berechnung und taktische Wahl möglich wurde.)

Die CDU erhielt durch die Nachwahl insgesamt ein Überhangmandat mehr, während bei den Zweitstimmen in Dresden die SPD vorne lag. Einige Mandate haben sich durch das komplizierte Berechnungsverfahren zwischen einigen Bundesländern verschoben. Für die umstrittene Kanzlerfrage, oder für weitere umstrittene Fragen - wie die des Bundestagspräsidenten - hat sich durch die Nachwahl kein klares "Signal" ergeben. Nach wie vor kann sich die SPD als "stärkste Partei" sehen, wie die CDU/CSU sich als "stärkste Fraktion" sehen kann. Eben deshalb scheinen die SPD bzw. G. Schröder inzwischen zu Zugeständnissen bereit zu sein; während dies bei der CDU/CSU nicht zu erkennen ist.

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