Betrachtungen zum Zeitgeschehen


2c. Reformvorschläge für die parlamentarische Arbeitsweise

  • Im Interesse der Bürger/innen und des Landes (nicht immer der Abgeordneten) müßte es Möglichkeiten geben, Bundestagssitzungen zielgerichteter durchzuführen. Dazu müßte der Bundestagspräsident bzw. sein Stellvertreter - jedenfalls die Sitzungsleitung - in der Geschäftsordnung oder gar per Gesetz mehr Rechte erhalten:
    Er/ sie müßte zumindest bei Gesetzeslesungen usw. stärker moderierend eingreifen. Aneinander vorbei zu reden und in Allgemeinplätze abzuschweifen, müßte so begrenzt werden. Es müßte so klar herausgearbeitet werden, worin die bisher erreichten Gemeinsamkeiten und die Unterschiede liegen, an denen noch gearbeitet werden muß. (Auf bloße Polemiken oder bloße "rhetorische Fragen" - Scheinfragen, Effektehascherei - muß aber nicht eingegangen werden.)
    Nötigenfalls müßten für solche Tätigkeiten auch Leute hinzugezogen werden, die darin professionell geschult sind. Wenn der Bundestagspräsident es selbst schafft - in Ordnung.

  • Auch zweifelhafte Tatsachenbehauptungen müßten, soweit sie für den Fortgang der Arbeiten von Bedeutung sind, einem ähnlichen Check unterzogen werden können, wie dies z.B. beim "Wahlcheck" in bestimmten Fernsehsendungen bereits geschieht, entweder sofort oder über Nacht. Die nötigen Einrichtungen dafür sind vorhanden, u.a. gibt es den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.

  • Siehe auch die Seite "Ergänzende Gesichtspunkte für die Bildung von Regierungskoalitionen".

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