Betrachtungen zum Zeitgeschehen
2c. Reformvorschläge für die parlamentarische Arbeitsweise
Im Interesse der
Bürger/innen und des Landes (nicht immer der Abgeordneten) müßte es
Möglichkeiten geben, Bundestagssitzungen zielgerichteter
durchzuführen. Dazu müßte der Bundestagspräsident bzw. sein
Stellvertreter - jedenfalls die Sitzungsleitung - in der
Geschäftsordnung oder gar per Gesetz mehr Rechte erhalten:
Er/ sie müßte zumindest bei Gesetzeslesungen usw. stärker
moderierend eingreifen. Aneinander vorbei zu reden und in
Allgemeinplätze abzuschweifen, müßte so begrenzt werden. Es müßte so
klar herausgearbeitet werden, worin die bisher erreichten
Gemeinsamkeiten und die Unterschiede liegen, an denen noch
gearbeitet werden muß. (Auf bloße Polemiken oder bloße "rhetorische
Fragen" - Scheinfragen, Effektehascherei - muß aber nicht
eingegangen werden.)
Nötigenfalls müßten für solche Tätigkeiten auch Leute hinzugezogen
werden, die darin professionell geschult sind. Wenn der
Bundestagspräsident es selbst schafft - in Ordnung.
Auch zweifelhafte Tatsachenbehauptungen müßten, soweit sie für den Fortgang der Arbeiten von Bedeutung sind, einem ähnlichen Check unterzogen werden können, wie dies z.B. beim "Wahlcheck" in bestimmten Fernsehsendungen bereits geschieht, entweder sofort oder über Nacht. Die nötigen Einrichtungen dafür sind vorhanden, u.a. gibt es den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages.
Siehe auch die Seite "Ergänzende Gesichtspunkte für die Bildung von Regierungskoalitionen".
Zurück zur Startseite Rechte, e-mail