Betrachtungen zum Zeitgeschehen


 

Zur Diskussion über eine Einführung einer Reichensteuer, oder/ und einer Vermögensabgabe bzw. Vermögenssteuer,  sowie einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland.

1. Einkommenssteuer

Eine "Reichensteuer" da, wo wirkliches Geld fließt, also über die Einkommenssteuer (SPD), wäre in einer Hinsicht möglich. Im letzten SPD-Bundestagswahlprogramm wurde für Jahreseinkommen über 125000,- Euro ein erhöhter Steuersatz vorgeschlagen. Ob das hoch genug ist, ist eine Frage für sich. Aber es wurden auch Einkommen eine Stufe darunter diskutiert, dann wären schon Leute wie normale Buchhalter mit betroffen, also Leute aus der abstiegsbedrohten Mittelschicht. Das wäre dann ein blindes Gegeneinander verschiedener Schichten, während gerade eine wirkliche Solidarität quer durch die Schichten gebraucht würde. Es wurde allerdings auch eine Erhöhung speziell für Einkommensmillionäre zur Sprache gebracht. 
Des weiteren ist immer auch bei Einkommen die Frage, welche unabweisbaren Kosten abgedeckt werden müssen. 300,- EUR minus 300,- EUR ist Null; und 3000,- minus 3000,- ist auch Null .... Heutige durchschnittliche Steuerbelastungen unter den Steuerzahlern von z.B. 40 -60% Gesamtsteuern sind der höchste "Zins", den es gibt - und der erwirtschaftet werden müßte, aber nicht kann. Das steigert daher - außer bei Superreichen, die wirklich durch ihr Kapital zunächst bis auf weitere Krisenstufen alles abfedern können - die verbreitete private, wirtschaftliche und öffentliche Überschuldung, die sehr wohl auch in Deutschland herrscht und viel größer ist als offiziell zugegeben.

2. Vermögensabgaben bzw. Vermögenssteuern  

Für die Frage der Vermögensabgaben bzw. Vermögenssteuern (Die Linke, Grüne, möglicherweise auch die SPD) und Erbschafts- und Schenkungssteuern und Grundsteuern als Mehrfachbesteuerung von schon vorher versteuertem Einkommen entscheidend ist Grundvermögen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 1996 hätte eine neue Vermögenssteuer nicht mehr viel mit der alten zu tun, und hätte fatale Wirkungen, die alles Andere als sozial wären. Es würden nämlich plötzlich Steine und Gras, die zum Vorteil Aller keineswegs immer maximal ertragreich bewirtschaftet sind, besteuert, und darunter insbesondere - weil unabhängig von der Höhe der Freibeträge - Mietwohnungen. Also die Mietwohnungen - gerade in Westdeutschland meist in den Händen von Privatvermietern, deren Altbauwohnungen meist sozialer vermietet sind als die Häuser von vielen Immobilienprofis und städtischen Gesellschaften. Schon ein oder ein paar solche Häuschen würden zusammen mit dem eigenen Wohngrundstück über allen auch nur entfernt diskutierten Freibeträgen liegen - auch ohne sonstiges Vermögen -, und zu nunmehr extrem hohen, praktisch spekulativen "Verkehrswert" - Bewertungen des Vermögens und entsprechenden Steuern führen: es wurde von sog. fiktiven Einnahmen ausgegangen. Der Mensch, der gerade auch solche Mieteinnahmen - sicherer als Kapitaleinnahmen - als Zubrot braucht, oder sie im häufig vorkommenden Fall bei unrentablen Altbauwohnungen eigentlich nur wegen der grundsätzlichen Annahme behält, daß das Haus in einer Krise irgendwie helfen könnte, würde so sehr schnell auf dem Papier zum (Vermögens-) Millionär. Er müßte dann sehr hohe Vermögenssteuern zahlen, obwohl er sowieso längst die Substanz ständig vermindert oder gerade so erhalten kann, mit Hilfe von allem, was er hat und bekommt. Er wäre dann gezwungen, die unterstellten "fiktiven Einnahmen" (Bundesverfassungsgericht) entweder tatsächlich zu bekommen - zu Lasten der Mieter, die das nicht zahlen könnten, und so neben dem schon gefährdeten oder verschwundenen Job auch noch die bezahlbare Wohnung los wären -; oder er müßte, da das vielfach nicht klappen könnte, an den Immobilienprofi verkaufen, mit derselben Folge für die Mieter. Endlose Gerichtsprozesse wären die Folge; sie wären aber nutzlos, da die extrem hohen Vermögenssteuern nicht anders auffangbar wären. Es hätte auch keinen Sinn, solche massiven Erhöhungen verbieten zu wollen, die Vermieter müßten dann eben im Gegensatz zu bisher die normalen gestatteten regelmäßigen Erhöhungen der Kaltmiete voll nutzen, was dieselbe Wirkung hätte. Selbst wenn diese Möglichkeiten gesenkt würden - was rechtlich höchstens sehr begrenzt möglich wäre -, würde eben das maximal genutzt, im Endeffekt mit demselben Ergebnis. 

Die Freigrenzen könnten  gar nicht so hoch festgesetzt werden, daß dieser Effekt nicht auftreten würde - zumal selbst die dann stärker besteuerten Großvermieter eben Vermieter sind. Auch würden die Einnahmen sich je weniger rentieren, je höher die Freibeträge sind. Auch andere Faktoren wie der Steuersatz könnten gar nicht so gestaltet werden, dass die Steuer in der genannten Hinsicht harmlos wäre. Auch Vorschläge aus den Reihen der SPD, Unternehmen mehr oder weniger auszunehmen, wären so nicht umsetzbar, da dies mit der laufenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Konflikt käme - und außerdem wäre das ungerecht (Unternehmen sind schon vielfach bevorzugt - z.B. müssen sie bei der Einkommenssteuer korrekterweise nur die tatsächlichen Bilanz-Überschüsse versteuern, während der Privatmann auch Vieles von dem versteuern muss, was er danach wieder ausgeben muss.) Das Konzept der Grünen, nur bis zu einem Drittel des Firmengewinns zu besteuern, ist irreführend, weil die Anteilseigner dies von ihrem Privatvermögen ausserhalb der Firma bezahlen müssten, und oft nicht könnten, sodass sie letztendlich z.B. Anteile verkaufen müssten, wodurch die betroffenen Unternehmen samt allen Mitarbeitern geschädigt werden könnten.

D.h. die Vermögenssteuer oder -Abgabe würde somit, obwohl von manchen sozial gemeint, extrem unsozial wirken. Es ist eine symbolische Politik, da die teilweise als wenig sozial kritisierte Politik (Hartz IV) nicht verhindert werden konnte, und daher stattdessen versucht wurde, mit einer Art Bestrafung von Reichen, eine ähnliche Wirkung auf die Wahlergebnisse zu bekommen. Diese sind allerdings zum größten Teil nicht mit schuldig an der Finanzkrise. Vor allem brächte es keinem Bedürftigen auch nur einen Cent mehr in die Tasche, was die eigentliche Aufgabe sozialer Politik wäre. Auch der Staat hätte wenig von der Vermögenssteuer, da ihr Erhebungsaufwand auf Grund der neuen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts sehr hoch wäre.
Auch eine christliche Haltung könnte nicht einfach umgemünzt werden in staatliche Zwänge, Allen, die auf Grund formaler Kriterien für reich gehalten wurden, das Vermögen schleichend zu konfiszieren - und dies Geld dann obendrein zum Schaden Aller und entgegen dem bekannten demokratischen Willen der Bevölkerung zu verschwenden, wie der Staat das zur Zeit mehr denn je tut.
Eine solche Steuererhebung durch den Staat ist daher im Unterschied zu neuen ideologischen Argumentationen keineswegs "demokratisch kontrollierter" als freiwillige Spenden. Im Gegenteil werden gerade private Spenden vorzugsweise für soziale, mildtätige Zwecke gegeben, sowie für weitere Zwecke, die mit der mehrheitlichen Meinung in der Bevölkerung eher übereinstimmen als die Ausgabenverteilung im Bundeshaushalt.

Es geht hier um insgesamt einige Milliarden Euro - welche Steuern für die Einzelnen viel bedeuten würden, aber die insgesamt angesichts der staatlichen Verschwendungsorgie in Billionenhöhe für kaputtgewirtschaftete Staatshaushalte für den Staat bedeutungslos wären. Es wäre eine unbewusste Lobbytätigkeit für Diejenigen finanzstarken Kreise, die den Verbleib aller Euro-Staaten im Euroverbund und die Existenz des Euro absolut setzen und über alles stellen - statt eine geordnete Insolvenz von Banken und Staatshaushalten einzuführen, wie es früher oder später als Schadensbegrenzung ohnehin unvermeidlich ist. Wer also glaubwürdig sein will, müsste zuerst die sinnlosen Gaben an ein Fass ohne Boden in Frage stellen, bevor dann überlegt wird, was am Steuerrecht geändert werden müsste.

3. Börsenumsatzsteuer / Finanztransaktionssteuer

Eine Börsenumsatzsteuer / Finanztransaktionssteuer (SPD, Die Linke, Grüne) könnte je nach Ausführung ein sinnvolles Instrument sein. Das hätte am ehesten mit Geld zu tun, das in spekulative Bereiche fließt. Nur wären auch hier Menschen mit betroffen, die bei ihrer Bank z.B. eine ganz normale, solide Staatsanleihe über die Börse kaufen. Inzwischen hat dieser Ansatz in internationalen Verhandlungen nur noch geringe Chancen; und daß ein isoliertes Vorgehen einzelner Länder oder auch der EU betr. den Finanzmarkt problematisch wäre, ist den Akteuren inzwischen sicherlich aufgefallen. Teilweise wurde eher auf eine Bankensteuer gesetzt, aber auch diese von der Bundesregierung zeitweise befürwortete Variante ist international umstritten. Sie könnte den selben Zweck erfüllen, falls Banken, Fondsgesellschaften u.dgl. nach dem Risiko der von ihnen  ausgegebenen Kredite und Wertpapiere unterschiedlich besteuert würden. Andernfalls wäre wiederum auch die Sparkasse betroffen; und indirekt Sparer. Die FDP hatte einen Kompromiß vorgeschlagen. Allzu große Erwartungen, als wäre es möglich, sogar die anlaufenden Staatsbankrotte mit einer solchen oder einer anderen Steuer zu einem erheblichen Teil aufzufangen, sind auf jeden Fall illusorisch, siehe "Zur Finanzkrise" (wird zur Zeit nicht mehr abgeboten).

4. Abgeltungssteuersatz

Zugleich mit den anderen Steuern wurde eine Erhöhung des Abgeltungssteuersatzes in die Duiskussion gebracht. Es ist willkürlich, solche Steuersätze als zu niedrig und daher ungerecht zu bezeichnen. Gerade die Vielen, die einen persönlichen Steuersatz von z.B. um die 25 % haben, würden bei einer Erhöhung ungerecht behandelt. Außérdem muß dabei beachtet werden, was der Finanzmarkt daraus macht. Bei Einführung der Abgeltungssteuer galten 20-25 als das Äußerste, was akzeptiert wird. D.h. dass oberhalb mehr Kapital abwandern würde - nicht immer illegal, aber eben abwandern. Vielleicht könnte eine leichtere Erhöhung als angedacht, noch verträglich sein.

5. Mehrwertsteuer

Eine teilweise erhöhte Mehrwertsteuer (von Einzelnen in der CDU vorgeschlagen, aber in deren letztes Bundestagswahlprogramm nicht hineingekommen) hätte zwar weniger extreme Wirkungen als eine neue Vermögenssteuer. Sie wäre aber auch kein sinnvoller Umgang mit den Geldern der Bürger/innen, (abgesehen vielleicht von einzelnen, bisher unter den niedrigen Steuersatz fallenden Luxusgütern, deren höhere Besteuerung aber dem Staat nicht viel brächte). Jedenfalls solange das folgende Problem besteht:

Vor allem: keine höhere Steuer kann die öffentliche, wirtschaftliche und private Überschuldungskrise auffangen, sie würde dadurch letztendlich sogar schlimmer, wenn die Steuerzahler immer noch mehr ausgequetscht würden. Dem Staat wird am Ende nichts Anderes übrigbleiben, als die Mechanismen, die zu aufgeblähten "Schuldenblasen" und Wertpapierblasen (Derivateblasen) führen, zu ändern, und zu sparen - sobald erkannt ist, daß die Schulden bereits so groß sind, daß alle Konjunkturpakete nicht mehr viel helfen, und höhere Steuern noch weniger. Siehe die Seite Zur Finanzkrise. Nur wären zum Sparen die Sozialausgaben das Ungeeignetste.

6. Weitere Zwangsinstrumente gegen die Steuerzahler/innen

Auf weitere, noch unsinnigere Zwangsinstrumente, um den Bürgern für marode Banken und Staaten das letzte Geld aus der Tasche zu ziehen - von einzelnen Einrichtungen zur Sprache gebracht - wird hier nicht eingegangen. Man würde durch solche Diskussionen das Gegenteil der nötigen freiwilligen Solidarität bewirken.

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